Wirst du in der abgebildeten Situation vor einer Stelle gewarnt, wo der Straßenverkehr durch die Ampeln geregelt wird?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto hängen rechts zwei Zeichen: A-6a "Kreuzung mit untergeordneten Straßen auf beiden Seiten" und darunter A-29 "Lichtzeichen" mit dem Zusatzzeichen T-1 "200 m". Das zweite Zeichen warnt, dass der Verkehr 200 m weiter durch eine Ampel geregelt wird. Die Antwort lautet: ja.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale sagt, dass A-29 vor einer Stelle warnt, an der der Verkehr durch eine Ampel (Lichtzeichenanlage) geregelt wird, und dass das Zusatzzeichen T-1 die Entfernung vom Zeichen bis zu dieser Stelle angibt. Das Zeichen wird dort aufgestellt, wo eine Ampel überraschen kann, zum Beispiel auf einer schnellen Straße außerhalb der Stadt wie auf dem Foto. Hinter dem Zeichen nehmen Sie den Fuß vom Gas und stellen sich darauf ein, dass die Ampel auf Rot umschalten kann, bevor Sie dort ankommen.
Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 11 und § 3 Abs. 4 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale