Erlaubt das Signal das Rechtsabbiegen ohne anzuhalten?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie hinter einem roten Auto und nähern sich einer Kreuzung unter einer Brücke (Überführung); die Ampel rechts zeigt Rot, und daneben leuchtet der grüne Pfeil nach rechts der Ampel S-2; an der Straße steht das Zeichen B-36. Dieses Signal erlaubt nicht, ohne Anhalten rechts abzubiegen - der grüne Pfeil bedeutet ein bedingtes Abbiegen nach dem Anhalten vor der Ampel. Die Antwort lautet: nein.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das rote Signal der Ampel S-2 zusammen mit einem Signal in Form eines grünen Pfeils bedeutet, dass das Abbiegen in die vom Pfeil gezeigte Richtung in die nächste Fahrbahn an der Kreuzung erlaubt ist, unter der Bedingung, dass der Fahrer vor der Ampel anhält und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert. Das Anhalten ist Pflicht, auch wenn niemand zu sehen ist - in dieser Zeit haben meistens die Fußgänger auf dem Überweg und die Fahrzeuge aus anderen Zufahrten Grün, und der kurze Halt erlaubt Ihnen zu prüfen, wem Sie die Vorfahrt gewähren müssen. Sie fahren hinter dem roten Auto, halten vor der Haltelinie an, und wenn es keine gibt, vor der Ampel, schauen nach links, nach rechts und auf den Überweg und biegen ab, wenn Sie niemanden im Verkehr behindern.
Rechtsgrundlage: § 96 Abs. 1 und 3 sowie § 99 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale