Łatweprawko
Frage Nr. 8328 3 Pkt. Grundfrage B
Bild zur Frage: Darf man in dieser Situation den Bahnübergang erst dann befahren, wenn man sich vergewissert hat, dass kein Schienenfahrzeug kommt?

Darf man in dieser Situation den Bahnübergang erst dann befahren, wenn man sich vergewissert hat, dass kein Schienenfahrzeug kommt?

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Richtige Antwort

JA

Erklärung

Auf dem Foto fahren Sie in einem Ort auf einen Bahnübergang über eine elektrifizierte Strecke zu; die Halbschranken auf beiden Seiten sind oben, die Ampeln leuchten nicht, und aus der Gegenrichtung kommt ein weißes Auto. Sie dürfen erst auf den Bahnübergang fahren, nachdem Sie sich vergewissert haben, dass sich kein Schienenfahrzeug nähert. Die Antwort lautet: ja.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet den Fahrer, der sich einem Bahnübergang nähert, besonders vorsichtig zu sein und sich vor dem Befahren der Gleise zu vergewissern, dass sich kein Schienenfahrzeug nähert; es verlangt auch, so schnell zu fahren, dass der Fahrer das Fahrzeug an einer sicheren Stelle anhalten kann, wenn ein Zug kommt oder ein Signal die Einfahrt verbietet. Hochgestellte Halbschranken und ausgeschaltete Lichter bedeuten, dass die Automatik keinen Zug erkannt hat, aber die Automatik kann versagen - deshalb müssen Sie die Gleise immer selbst prüfen, nicht nur an Bahnübergängen ohne Schranken. Sie verringern die Geschwindigkeit, stellen das Radio leiser, schauen nach links und rechts entlang der Gleise und fahren auf den Bahnübergang, wenn Sie sehen, dass die Gleise frei sind und dass hinter dem Bahnübergang Platz ist, um die Gleise zu verlassen.

Rechtsgrundlage: Art. 28 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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