Łatweprawko
Frage Nr. 7614 3 Pkt. Fachfrage T
Bild zur Frage: Ist es erlaubt, einen Ackerschlepper mit hochgestelltem Pflug stehen zu lassen?

Ist es erlaubt, einen Ackerschlepper mit hochgestelltem Pflug stehen zu lassen?

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Richtige Antwort

A. Nein.

Erklärung

Auf dem Foto steht eine rote Zugmaschine der Marke Zetor mit einem vorne montierten breiten Schneeräumschild, das über die Oberfläche des Platzes angehoben ist. Eine landwirtschaftliche Zugmaschine mit angehobenem Pflug geparkt stehen zu lassen, ist nicht erlaubt - Antwort A.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet den Fahrzeugführer, beim Parken die nötigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um einen Unfall zu vermeiden. Ein angehobener Pflug, ein Räumschild oder ein anderes Gerät wird nur durch die Hydraulik oder den Hebemechanismus oben gehalten - schon eine Undichtigkeit, eine zufällige Bewegung des Hebels oder ein spielendes Kind genügt, damit der schwere Stahl auf die Füße einer Person fällt, die daneben steht. An einem herausragenden, angehobenen Gerät kann man außerdem leicht mit dem Kopf oder mit dem Fahrrad hängen bleiben. Die Dauer des Parkens ändert daran nichts, deshalb ist Antwort B falsch, und eine Grenze von 5 Minuten (Antwort C) ergibt sich aus keiner Vorschrift. Bevor Sie sich von der Zugmaschine entfernen, senken Sie das Gerät auf den Boden ab, schalten den Motor aus, ziehen den Schlüssel ab und ziehen die Feststellbremse an.

Rechtsgrundlage: Art. 46 Abs. 5 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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