Łatweprawko
Frage Nr. 7548 3 Pkt. Fachfrage AA1A2AM

Wie lange soll man prüfen, ob eine bewusstlose Person atmet?

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Richtige Antwort

B. 10 Sekunden lang.

Erklärung

Die Frage betrifft die Beurteilung der Atmung bei einer bewusstlosen Person vor Beginn der Herz-Lungen-Wiederbelebung. Sie prüfen 10 Sekunden lang, ob die Person atmet - Antwort B.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet einen Unfallbeteiligten, den Opfern die notwendige Hilfe zu leisten, und die Leitlinien zur Wiederbelebung geben ein einfaches Schema vor: Nach dem Freimachen der Atemwege (Kopf nach hinten neigen und Kinn anheben) beugen Sie sich über das Gesicht des Verletzten und schauen nicht länger als 10 Sekunden, ob sich der Brustkorb hebt, hören auf die Atmung und fühlen sie an Ihrer Wange. Zehn Sekunden reichen, um 2-3 Atemzüge zu erkennen, wenn es sie gibt. Fünf Sekunden (Antwort A) sind zu kurz - eine langsame Atmung könnte Ihnen entgehen; 30 Sekunden (Antwort C) sind zu lang, denn bei einem Kreislaufstillstand verringert jede Sekunde Verzögerung die Überlebenschance. Einzelne, unregelmäßige, röchelnde Seufzer sind keine Atmung - das ist die sogenannte Schnappatmung, und Sie behandeln sie wie fehlende Atmung. Wenn Sie nach 10 Sekunden nicht sicher sind, dass der Verletzte normal atmet, rufen Sie Hilfe und beginnen mit der Herzdruckmassage (Brustkorbkompressionen): 30 Kompressionen und 2 Beatmungen.

Rechtsgrundlage: Art. 44 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); Art. 162 § 1 des Strafgesetzbuches

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