Der in einem Bus eingebaute Geschwindigkeitsbegrenzer sollte auf eine Höchstgeschwindigkeit eingestellt sein von:
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Richtige Antwort
B. 100 km/h.
Erklärung
Die Frage betrifft den Wert, auf den der Geschwindigkeitsbegrenzer im Bus die Geschwindigkeit begrenzen soll. Er sollte sie auf 100 km/h begrenzen - Antwort B.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verlangt, dass Fahrzeuge der Klassen M2 und M3, also Busse, mit einem genehmigten (homologierten) Geschwindigkeitsbegrenzer ausgestattet sind, der ihre Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h begrenzt. Er wird vom Hersteller oder von einer vom Hersteller beauftragten Stelle eingebaut. Der Wert 90 km/h (Antwort A) gilt für Lkw der Klassen N2 und N3, und 120 km/h (Antwort C) kommt in dieser Vorschrift nicht vor. Der Geschwindigkeitsbegrenzer ändert die Geschwindigkeitsgrenzen nicht: Ein gewöhnlicher Bus darf auf der Autobahn höchstens 80 km/h fahren und auf einer gewöhnlichen Straße außerhalb geschlossener Ortschaften 70 km/h. Den Geschwindigkeitsbegrenzer zu verstellen oder abzuklemmen, ist nicht erlaubt.
Rechtsgrundlage: Art. 66 Abs. 1a des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)