Ordnen Sie sich in der dargestellten Situation bei der Einfahrt in die Querstraße in den Verkehr ein?
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JA
Erklärung
Im Video fahren Sie aus einer kleinen Straße in einer Wohnsiedlung auf eine Querstraße; an der Ausfahrt stehen die Zeichen D-41 "Ende des verkehrsberuhigten Bereichs" und B-22 "Rechtsabbiegen verboten", und auf der Querstraße fährt ein silbernes Auto. Die Einfahrt aus einem verkehrsberuhigten Bereich (strefa zamieszkania) auf eine Straße ist ein Einfahren in den fließenden Verkehr (włączanie się do ruchu). Die Antwort lautet: ja.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt, dass ein Einfahren in den Verkehr vorliegt, wenn man nach dem Parken oder Halten losfährt und wenn man von einem Grundstück, von einer Anlage am Straßenrand, von einer Straße, die keine öffentliche Straße ist, oder aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf eine Straße fährt; der Fahrzeugführer, der in den Verkehr einfährt, muss besonders vorsichtig sein und einem anderen Fahrzeug oder Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt gewähren. Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen D-41 die Ausfahrt aus einem verkehrsberuhigten Bereich bedeutet. Sie lassen also alle vorbei - Autos von beiden Seiten, Radfahrer und Fußgänger auf dem Gehweg - und wegen des Zeichens B-22 biegen Sie nur nach links ab.
Rechtsgrundlage: Art. 17 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 58 Abs. 1 und § 22 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale