Sie fahren einen Stadtbus außerhalb geschlossener Ortschaft. Haben Sie in der dargestellten Situation beim Einorden in den Verkehr von der Haltestelle die Vorfahrt?
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Richtige Antwort
NEIN
Erklärung
Im Video sieht man aus der Fahrerkabine eines Busses, wie Sie in die Haltebucht einer Haltestelle einfahren und am Bussteig anhalten - nach dem Halt werden Sie aus der Bucht wieder auf die Fahrbahn fahren. Außerhalb einer geschlossenen Ortschaft haben Sie keine Vorfahrt, wenn Sie von der Haltestelle in den fließenden Verkehr einfahren (włączanie się do ruchu) - die Antwort NEIN.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet andere Fahrzeugführer nur in einer geschlossenen Ortschaft, einem Bus das Einfahren in den Verkehr von einer gekennzeichneten Haltestelle zu erleichtern. Außerhalb davon gilt diese Ausnahme nicht, und es gilt die allgemeine Regel: Der Fahrzeugführer, der in den Verkehr einfährt, zum Beispiel aus einer Haltebucht auf die Fahrbahn, muss besonders vorsichtig sein und den Fahrzeugen auf der Fahrbahn die Vorfahrt gewähren. Außerhalb der Stadt fahren die Fahrzeuge schnell, und ein Fahrer rechnet nicht damit, dass ein Bus plötzlich direkt vor ihm herausfährt. Deshalb warten Sie in der Bucht auf eine deutliche Lücke im Verkehr und fahren erst los, wenn Sie wissen, dass niemand stark bremsen muss.
Rechtsgrundlage: Art. 17 Abs. 1 und 2 sowie Art. 18 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)