Dürfen Sie auf diesem Straßenabschnitt zu einem Überholmanöver des Fahrzeugs ansetzen?
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NEIN
Erklärung
Im Video fahren Sie auf einer Vorstadtstraße hinter einem roten Auto; die Mitte der Fahrbahn ist durch die doppelte durchgezogene Linie P-4 markiert, und rechts verläuft ein Gehweg mit einem roten Radweg. Auf diesem Abschnitt dürfen Sie nicht mit dem Überholen beginnen. Die Antwort lautet: nein.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen P-4 "doppelte durchgezogene Linie" Fahrstreifen mit entgegengesetzten Fahrtrichtungen trennt und das Verbot bedeutet, diese Linie zu überfahren oder auf sie zu fahren; das Überholen auf einer Fahrbahn mit einem Fahrstreifen in jede Richtung verlangt aber, auf den Gegenfahrstreifen zu fahren. Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verlangt, dass Sie sich vor dem Überholen vergewissern, dass Sie genug Platz und Sicht haben, aber hier schließt die Vorschrift das Manöver überhaupt aus. Die doppelte durchgezogene Linie verwendet man auf Abschnitten, auf denen das Überholen besonders gefährlich ist, zum Beispiel bei Einfahrten zu Grundstücken und bei Fußgängerüberwegen. Sie fahren hinter dem Auto und warten auf eine unterbrochene Linie.
Rechtsgrundlage: § 86 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)