Łatweprawko
Frage Nr. 10495 3 Pkt. Grundfrage B

Darf man das Überholmanöver unter einer Straßenbrücke anfangen?

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Richtige Antwort

JA

Erklärung

Im Video fahren Sie auf dem rechten Fahrstreifen der Autobahn und nähern sich einer Brücke (Überführung), die über die Fahrbahn führt. Vor Ihnen fährt in der Ferne ein Fahrzeug, der linke Fahrstreifen ist frei. Sie dürfen unter der Brücke mit dem Überholen beginnen. Die Antwort lautet: ja.

Die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes (Prawo o ruchu drogowym) nennen die Stellen, an denen das Überholen verboten ist: Kurven, die mit Gefahrzeichen gekennzeichnet sind, Kuppen, Kreuzungen (mit Ausnahmen), Bahnübergänge und Übergänge über Straßenbahngleise, Fußgängerüberwege und Radfahrerfurten. Eine Brücke über der Straße steht nicht auf dieser Liste - die Durchfahrt unter dem Bauwerk ändert nichts an der Sicht oder an der Verkehrsorganisation. Auf der Autobahn gibt es keine Kreuzungen auf gleicher Höhe, also ist diese Stelle keine Kreuzung. Überholen auf der Autobahn erfolgt nur über den linken Fahrstreifen. Vorher vergewissern Sie sich, dass er auf einer ausreichend langen Strecke frei ist und dass niemand hinter Ihnen mit dem Überholen begonnen hat, und zeigen das Manöver mit dem linken Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) an. Ein Überholverbot könnte hier nur durch das Zeichen B-25 gelten, das im Video nicht zu sehen ist. Anders wäre es in einem Tunnel, wo Zeichen oft den Fahrstreifenwechsel verbieten, aber eine Brücke über der Straße ist kein Tunnel.

Rechtsgrundlage: Art. 24 Abs. 1, 2 und 7, Art. 26 Abs. 3 Nr. 1, Art. 27 Abs. 4 und Art. 28 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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