Dürfen Sie in dieser Situation an der nächsten Kreuzung wenden?
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NEIN
Erklärung
Im Video fahren Sie durch eine Straße in der Stadt neben Straßenbahngleisen und nähern sich einer Kreuzung, vor der rechts das Zeichen B-21 "Linksabbiegen verboten" steht. Dieses Zeichen verbietet nicht nur das Linksabbiegen, sondern auch das Wenden, deshalb dürfen Sie an der nächsten Kreuzung nicht wenden. Die Antwort lautet: nein.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass die Zeichen B-21 "Linksabbiegen verboten" und B-22 "Rechtsabbiegen verboten" das Abbiegen in die Richtung verbieten, die auf dem Zeichen angegeben ist, und dass das Zeichen B-21 außerdem das Wenden verbietet; diese Verbote gelten an der nächsten Kreuzung. Die Logik ist einfach: Das Wenden beginnt mit einem Linksabbiegen und kreuzt dieselben Verkehrsströme, die das Verbot schützen soll - zum Beispiel die Straßenbahngleise daneben. Wenn Sie die Richtung ändern müssen, fahren Sie geradeaus und wenden an der nächsten Kreuzung, an der es kein solches Verbot gibt.
Rechtsgrundlage: § 22 Abs. 1 und 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale