Sollen Sie beim Überholen des Radfahrers außerhalb geschlossener Ortschaft bei beschränkter Sichtweite kurze Schallzeichen verwenden?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie bei Nebel auf einer Straße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft; vor Ihnen fährt am rechten Rand ein Radfahrer in einer hellen Jacke. Wenn Sie ihn unter solchen Bedingungen überholen, sollten Sie kurze Schallzeichen geben, damit er weiß, dass Sie sich nähern. Die Antwort lautet: ja.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet den Führer eines Kraftfahrzeugs im weiteren Sinne (pojazd silnikowy), bei schlechter Sicht das Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer einzuschalten und außerhalb einer geschlossenen Ortschaft bei Nebel beim Überholen oder beim Vorbeifahren an einem stehenden Fahrzeug oder Hindernis (Umfahren) kurze Schallzeichen zu geben. Das ist einer der wenigen Fälle, in denen die Benutzung der Hupe (Schallzeichen) eine Pflicht ist und nicht nur ein Recht: Im Nebel sieht der Radfahrer Sie nicht im Spiegel und nicht über die Schulter, und ein kurzes Signal warnt ihn, nicht nach links zu fahren. Sie überholen mit einem seitlichen Abstand von mindestens 1 m und langsam, denn auch aus der Gegenrichtung kann jemand aus dem Nebel auftauchen.
Rechtsgrundlage: Art. 30 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und b sowie Art. 24 Abs. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)