Wie oft pro Woche kann die Tageslenkzeit des Fahrers, der Straßentransporte durchführt, auf 10 Stunden verlängert werden?
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B. Zweimal pro Woche.
Erklärung
Auf dem Foto sieht man einen digitalen Fahrtenschreiber (Tachograph) in der Kabine eines Lkw, mit der Anzeige der Geschwindigkeit und des Kilometerstands. Die tägliche Lenkzeit darf zweimal pro Woche auf 10 Stunden verlängert werden - Antwort B.
Die EU-Verordnung bestimmt, dass die tägliche Lenkzeit 9 Stunden nicht überschreiten darf, sie darf jedoch nicht öfter als zweimal pro Woche auf nicht mehr als 10 Stunden verlängert werden. Die Woche wird hier von Montag 0:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr gerechnet, deshalb wird die Grenze von zwei Verlängerungen in der Kalenderwoche abgerechnet und nicht in beliebigen sieben Tagen - in einer neuen Woche beginnt der Zähler wieder bei null. Drei Verlängerungen (Antwort C) sind verboten, und eine Begrenzung auf eine Verlängerung (Antwort A) wäre strenger, als die Vorschrift verlangt. Unabhängig davon darf die wöchentliche Lenkzeit 56 Stunden nicht überschreiten - zum Beispiel vier Tage mit je 9 Stunden und zwei Tage mit je 10 Stunden. Alles zeichnet der Fahrtenschreiber auf, und Überschreitungen sieht man bei der ersten Kontrolle in den Daten der Fahrerkarte.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 und 2 sowie Art. 4 Buchst. und der Verordnung (EG) Nr. 561/2006