Wie viele Motorräder dürfen in einer organisierten Kolonne fahren?
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A. 10
Erklärung
Auf dem Foto sieht man eine Gruppe von Motorradfahrern, die in einer organisierten Kolonne über eine gepflasterte Straße fahren. In einer organisierten Kolonne dürfen höchstens 10 Motorräder fahren - Antwort A.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt, dass die Zahl der Fahrzeuge in einer organisierten Kolonne folgende Grenzen nicht überschreiten darf: Pkw, Mopeds oder Motorräder - 10, Fahrräder, Fahrradwagen (wózek rowerowy) oder Elektroroller (E-Scooter) - 15, übrige Fahrzeuge - 5. Der Abstand zwischen aufeinanderfolgenden Kolonnen von Motorrädern muss, weil sie Kraftfahrzeuge (pojazdy samochodowe) sind, mindestens 500 m betragen. Die Begrenzung soll anderen Fahrern ermöglichen, die Kolonne in angemessener Zeit zu überholen und zwischen den Gruppen sicher auf ihren Fahrstreifen zurückzukehren; eine Kolonne von 20 Motorrädern (Antwort C) wäre mehrere hundert Meter lang. Die Zahl 15 (Antwort B) gilt für Fahrräder, nicht für Motorräder. Größere Treffen fahren deshalb in mehreren Kolonnen mit Abständen oder als Veranstaltung auf der Straße, für die man eine Genehmigung braucht. Die Fahrt in der Kolonne befreit nicht von den Vorschriften: Jeder Motorradfahrer ist selbst für den Sicherheitsabstand, die Geschwindigkeit und das Anzeigen von Manövern verantwortlich, und die Vorschriften über Kolonnen gelten nicht für Einsatzfahrzeuge (mit Blaulicht und Martinshorn) und Militärfahrzeuge.
Rechtsgrundlage: Art. 32 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 4 und 5 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)