Wann sind regelmäßige technische Untersuchungen eines Kraftfahrzeugs durchzuführen?
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C. Vor dem Ablauf der im Fahrzeugschein angegebenen Frist.
Erklärung
Auf dem Foto sieht man die Halle einer Fahrzeugprüfstelle mit einem Prüfstand mit einer Hebebühne im Boden und einer Reihe von Diagnosegeräten. Die regelmäßige technische Untersuchung eines Kraftfahrzeugs führen Sie vor Ablauf der Frist durch, die im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung) angegeben ist - Antwort C.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt, dass die Registrierungsbehörde den Termin der technischen Untersuchung in den Fahrzeugschein einträgt. Der Prüfer stellt nach einer positiven Untersuchung eine Bescheinigung aus und trägt den nächsten Termin ein, wenn im entsprechenden Feld des Fahrzeugscheins noch Platz ist. Die Häufigkeit hängt von der Art des Fahrzeugs ab: Ein Pkw wird zum ersten Mal vor Ablauf von 3 Jahren ab der ersten Registrierung untersucht, dann vor Ablauf von 5 Jahren ab der ersten Registrierung und danach jedes Jahr, ein Bus dagegen jedes halbe Jahr. Deshalb gibt es keine einheitliche Regel "alle 3 Jahre" (Antwort A) oder "alle 2 Jahre" (Antwort B) - alle 2 Jahre untersucht man zum Beispiel eine landwirtschaftliche Zugmaschine und ein Moped nach den ersten 3 Jahren. Es lohnt sich, den Termin der Untersuchung rechtzeitig zu prüfen, weil das Fahrzeug nach Ablauf der Frist nicht fahren darf.
Rechtsgrundlage: Art. 81 Abs. 5-9 und Art. 82 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)