Łatweprawko
Frage Nr. 7139 3 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1CC1DD1T

Sollten Sie in dieser Situation beim Geradeausfahren dem nach links abbiegenden Einsatzfahrzeug die Durchfahrt ermöglichen?

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Richtige Antwort

JA

Erklärung

Im Video fahren Sie auf einer Straße in einer Wohnsiedlung geradeaus über eine Kreuzung mit einem Fußgängerüberweg; aus der Gegenrichtung kommt ein Polizeiauto mit eingeschaltetem blauem Blinklicht und biegt nach links ab, wobei es Ihre Fahrlinie kreuzt. Einem Einsatzfahrzeug (mit Blaulicht und Martinshorn) müssen Sie die Durchfahrt erleichtern, auch wenn nach den normalen Regeln das Einsatzfahrzeug Ihnen die Vorfahrt gewähren müsste. Die Antwort lautet: ja.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet Verkehrsteilnehmer, einem Einsatzfahrzeug die Durchfahrt zu erleichtern, insbesondere indem sie ihm sofort den Weg frei machen und wenn nötig anhalten; ein Einsatzfahrzeug ist ein Fahrzeug, das gleichzeitig Lichtsignale in Form von blauem Blinklicht und Schallsignale mit wechselndem Ton gibt. Die normale Regel, dass der Fahrer, der nach links abbiegt, dem Gegenverkehr, der geradeaus fährt, die Vorfahrt gewährt, tritt hier zurück. Sie verringern die Geschwindigkeit und halten vor der Kreuzung an, lassen das Polizeiauto abbiegen und fahren erst los, wenn der Weg frei ist.

Rechtsgrundlage: Art. 9 Abs. 1, Art. 2 Nr. 38 und Art. 53 Abs. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

Themen: Vorfahrt
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