Haben Sie die die Vorfahrt vor dem entgegenkommenden Fahrzeug, wenn Sie nach rechts abbiegen?
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NEIN
Erklärung
Im Video fahren Sie auf einer Straße mit Kopfsteinpflaster in der Stadt und nähern sich einer Kreuzung; davor steht rechts das Zeichen A-7 "Vorfahrt gewähren" mit dem Zusatzzeichen T-6c. Die dicke Linie auf dem Zusatzzeichen verläuft von der gegenüberliegenden Einmündung und biegt nach rechts ab, und Ihre Straße ist untergeordnet. Sie wollen rechts abbiegen, und aus der Gegenrichtung kommt ein Auto. Sie haben keine Vorfahrt vor ihm. Die Antwort lautet: nein.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen A-7 vor einer Kreuzung mit einer Vorfahrtsstraße warnt, und sein Name "Vorfahrt gewähren" sagt direkt, was Sie tun müssen. Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verlangt, die Zeichen zu befolgen, deshalb gewähren Sie den Fahrzeugführern auf dieser Straße die Vorfahrt; das Zusatzzeichen T-6c unter dem Zeichen zeigt ihren tatsächlichen Verlauf. Das Fahrzeug aus der Gegenrichtung fährt auf der Vorfahrtsstraße, die in dieselbe Straße abbiegt, in die Sie einfahren wollen. Ihre Wege kreuzen sich also, und Sie sind auf der untergeordneten Straße. Sie halten vor der Kreuzung an und biegen ab, wenn das Auto aus der Gegenrichtung sein Manöver beendet hat.
Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 5 und 7 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)