Warnt dieses Verkehrszeichen davor, dass Sie sich einer Kreuzung mit einer von links einmündenden untergeordneten Einbahnstraße nähern?
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NEIN
Erklärung
Im Video fahren Sie auf einer Straße mit Verkehr in beide Richtungen außerhalb dichter Bebauung, und rechts steht ein gelbes dreieckiges Zeichen mit einer dicken senkrechten Linie und einer Abzweigung nach links - das Zeichen A-6c "Kreuzung mit einer untergeordneten Straße von links". Es warnt vor einer Kreuzung mit einer untergeordneten Straße auf der linken Seite, sagt aber nichts darüber, dass diese Straße eine Einbahnstraße ist. Die Antwort lautet: nein.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass die Zeichen A-6a, A-6b und A-6c vor einer Kreuzung mit einer untergeordneten Straße auf der Seite warnen, die auf dem Zeichen angezeigt ist. Vor einer Kreuzung mit einer untergeordneten Einbahnstraße, deren Einmündung auf der linken Seite liegt, warnt ein anderes Zeichen - A-6e "Einmündung einer Einbahnstraße von links", auf dem die Abzweigung eine Pfeilspitze hat. Auf der Vorfahrtsstraße behalten Sie die Vorfahrt, aber bei diesem Zeichen sind Sie aufmerksamer: Von links kann jemand herausfahren, der nicht bemerkt, dass er Ihnen die Vorfahrt gewähren muss.
Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 2 und 4 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale