Wirst du in der dargestellten Situation vor Gefahr gewarnt, die sich aus plötzlichem Wechsel der Fahrtrichtung ergibt?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto steht am Straßenrand das Zeichen A-30 "Andere Gefahr" mit dem Zusatzzeichen T-18, das einen gewellten Pfeil zeigt, und darunter das Zeichen B-33 "30"; weiter vorn sieht man eine Verengung und Straßenbauarbeiten. Das Zusatzzeichen T-18 unter dem Zeichen A-30 warnt genau vor einer unerwarteten Änderung der Fahrtrichtung. Die Antwort lautet: ja.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen A-30 vor einer Gefahr warnt, die anders ist als die Gefahren, die durch die übrigen Warnzeichen bezeichnet werden, und dass das darunter angebrachte Zusatzzeichen die Art der Gefahr mit einem Symbol oder einer Aufschrift angibt; das Zusatzzeichen T-18 zeigt eine unerwartete Änderung der Fahrtrichtung mit dem Verlauf, der auf dem Zusatzzeichen dargestellt ist. Solche Zeichen und Markierungen findet man bei einer vorübergehenden Verkehrsführung, wenn die Fahrbahn auf eine Umleitung oder auf den benachbarten Fahrstreifen verlegt wird. Das Zeichen B-33 begrenzt zusätzlich die Geschwindigkeit auf 30 km/h. Sie verringern die Geschwindigkeit, beobachten die vorübergehenden Zeichen und Markierungen und die Leitkegel und sind auf eine plötzliche Kurve vorbereitet.
Rechtsgrundlage: § 11 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 10 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale