Was soll man bei der Zusammenkupplung zweier Waggons nicht tun?
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Richtige Antwort
A. Die Bremslüfter des gekoppelten Waggons lösen.
Erklärung
Auf dem Foto sehen wir einen Mitarbeiter, der zwei Straßenbahnwagen mit der Kupplung verbindet. Beim Kuppeln von zwei Wagen soll man die Bremslöseeinrichtungen (luzowniki) des Wagens, an den angekuppelt wird, nicht betätigen - Antwort A.
Wenn man die Bremslöseeinrichtungen betätigt, werden die Backenbremsen gelöst, und der Wagen, an den angekuppelt wird, muss in dieser Zeit festgehalten sein. Sonst könnte er wegrollen und den Mitarbeiter an der Kupplung einklemmen. Das Einschalten der seitlichen Umrissleuchten (Antwort B) stört das Kuppeln nicht, und die Regeln für Arbeitsschutz (BHP) einzuhalten (Antwort C) ist sogar Pflicht. Die Wagen verbindet man bei geringer Geschwindigkeit und in guter Verständigung mit dem Mitarbeiter an der Kupplung. Die Bremsen des Wagens lösen Sie erst nach dem Verbinden.
Rechtsgrundlage: Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)