Sollen Sie in diesem Fall die Vorfahrt dem von rechts kommenden Fahrzeug gewähren?
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NEIN
Erklärung
Im Video fahren wir mit der Straßenbahn in einem Gleisbereich neben der Fahrbahn auf eine Stelle zu, an der die Gleise die Straße kreuzen; am Gleisbereich stehen das Zeichen A-16 "Fußgängerüberweg" und weiter vorne das Zeichen D-6 direkt am Überweg, und von rechts kommt auf einer Querstraße ein blauer Lieferwagen. In dieser Situation sind Sie nicht verpflichtet, dem Fahrzeug von rechts die Vorfahrt zu gewähren - die Antwort NEIN.
Hier gibt es keine Zeichen und keine Ampeln, die die Vorfahrt ändern. Die Straßenbahn als Schienenfahrzeug hat also Vorfahrt vor anderen Fahrzeugen, egal von welcher Seite diese kommen, auch außerhalb einer Kreuzung. Die Rechts-vor-links-Regel gilt nicht für die Straßenbahn gegenüber Autos. Sie beobachten jedoch das Auto, weil sein Fahrer Ihnen möglicherweise nicht die Vorfahrt gewährt, und achten auf Fußgänger auf dem Überweg.
Rechtsgrundlage: Art. 25 Abs. 2-3 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)