Wann sollen Sie Fernlicht abblenden, wenn Sie einen Bus fahren?
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A. Wenn ein anderes Fahrzeug entgegenkommt.
Erklärung
Auf der Zeichnung sieht man das Symbol für Fernlicht (blau) mit einem Pfeil zum Symbol für Abblendlicht (grün). Vom Fernlicht auf das Abblendlicht müssen Sie umschalten, wenn Ihnen ein anderes Fahrzeug entgegenkommt - Antwort A.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet einen Fahrzeugführer, der das Fernlicht benutzt, auf Abblendlicht umzuschalten, wenn sich ein Fahrzeug aus der Gegenrichtung nähert, und wenn einer der Fahrer das Fernlicht ausgeschaltet hat, muss der andere dasselbe tun. Genauso muss man handeln, wenn man sich einem vorausfahrenden Fahrzeug nähert und dessen Fahrer geblendet werden kann. Regen allein (Antwort B) verlangt kein Umschalten, obwohl das Fernlicht bei einem Wolkenbruch von den Tropfen zurückgeworfen wird und stören kann. Auch die Einfahrt in eine geschlossene Ortschaft (Antwort C) ist für sich allein kein Grund - es kommt darauf an, ob die Straße beleuchtet ist und ob Sie jemanden blenden. Die Scheinwerfer eines Busses sitzen hoch, deshalb schalten Sie früh um.
Rechtsgrundlage: Art. 51 Abs. 3 Nr. 1 und 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)