Łatweprawko
Frage Nr. 6886 3 Pkt. Fachfrage DD1

Welcher Abstand soll zwischen organisierten Bus-Kolonnen gehalten werden?

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Richtige Antwort

C. Mindestens 500 m.

Erklärung

Die Frage betrifft den Abstand zwischen organisierten Kolonnen von Bussen. Er muss mindestens 500 m betragen - Antwort C.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt, dass der Abstand zwischen fahrenden Kolonnen nicht kleiner sein darf als 500 m bei Kolonnen von Kraftfahrzeugen (pojazdy samochodowe) und 200 m bei Kolonnen anderer Fahrzeuge. Der Bus ist ein Kraftfahrzeug, deshalb gelten 500 m. Der Wert 200 m (Antwort B) gilt zum Beispiel für Kolonnen von Fahrrädern oder Pferdefuhrwerken, und 100 m (Antwort A) ergibt sich nicht aus den Vorschriften. Dasselbe Gesetz begrenzt die Zahl der Busse in einer Kolonne auf 5. Der große Abstand zwischen den Kolonnen gibt anderen Fahrzeugführern Platz zum Überholen und zum Einfahren in den fließenden Verkehr (włączanie się do ruchu), weil man eine lange Kolonne von Bussen nicht sicher auf einmal überholen kann.

Rechtsgrundlage: Art. 32 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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