Wie oft sind Daten von der Fahrerkarte herunterzuladen?
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C. Nicht seltener als alle 28 Tage.
Erklärung
Auf dem Foto sieht man einen Reisebus, eine Fahrerkarte und einen digitalen Fahrtenschreiber (Tachograph) mit zwei Kartenschlitzen. Die Daten von der Fahrerkarte werden mindestens alle 28 Tage heruntergeladen - Antwort C.
Die Vorschriften über Fahrtenschreiber verpflichten den Unternehmer, die Daten von der Fahrerkarte und vom digitalen Fahrtenschreiber regelmäßig herunterzuladen, und die EU-Verordnung über das Herunterladen der Daten legt den längsten Abstand für die Karte auf 28 Tage fest. Die Daten vom Fahrtenschreiber selbst lädt man mindestens alle 90 Tage herunter. Die Karte hat einen begrenzten Speicher und überschreibt nach einiger Zeit die ältesten Aufzeichnungen, deshalb ist das Herunterladen alle 14 Tage (Antwort A) oder alle 21 Tage (Antwort B) natürlich erlaubt, aber das ist nicht die verlangte Grenze - die Frage betrifft den längsten zulässigen Abstand. Die heruntergeladenen Daten bewahrt der Beförderungsunternehmer auf, und er muss sie bei einer Kontrolle im Unternehmen vorlegen.
Rechtsgrundlage: Art. 48 Abs. 1 des Gesetzes über Fahrtenschreiber; Art. 1 Abs. 3 der Verordnung (EU) der Kommission Nr. 581/2010