Bestimmt die sichtbare gestrichelte Querlinie die Stelle, wo das Fahrzeug bedingt angehalten werden soll?
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JA
Erklärung
Sie nähern sich einer Kreuzung in einer Wohnsiedlung; davor steht rechts das Zeichen D-6, und auf der Fahrbahn ist eine unterbrochene Querlinie aus Rechtecken aufgemalt. Das ist das Zeichen P-14 "Wartelinie aus Rechtecken" (linia warunkowego zatrzymania, Linie für bedingtes Anhalten). Sie zeigt die Stelle, an der Sie anhalten müssen, wenn es nötig ist - zum Beispiel, wenn ein Fußgänger den Fußgängerüberweg betritt oder wenn an einer gleichrangigen Kreuzung von rechts ein Fahrzeug kommt. Die Antwort lautet: ja.
"Bedingt" bedeutet, dass Sie nicht immer anhalten wie an der Linie P-12 beim Zeichen STOP, sondern nur dann, wenn Sie die Vorfahrt gewähren müssen. Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale nennt die Stellen, an denen P-14 verwendet wird: Einmündungen gleichrangiger Straßen, Fußgängerüberwege, Ampeln. Wenn Sie anhalten müssen, halten Sie das Auto vor der Linie an, nicht auf ihr.
Rechtsgrundlage: § 89 Abs. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale