Befindet sich in der dargestellten Situation direkt hinter der auf der rechten Straßenseite sichtbaren, aus weißen Punktrückstrahlern bestehenden Linie der Randstreifen?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto sieht man rechts zwei Linien aus Rückstrahlern: näher bei Ihnen weiße, weiter entfernt an der Schutzplanke rote. Weiße punktförmige Rückstrahler kennzeichnen die Fahrstreifen, direkt dahinter liegt also noch ein weiterer Fahrstreifen der Fahrbahn und nicht der Seitenstreifen. Erst die roten Punkte markieren den rechten Fahrbahnrand. Die Antwort lautet: nein.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass rote Rückstrahler den rechten Fahrbahnrand markieren, während der linke Rand und die Fahrstreifen mit weißen oder gelben Rückstrahlern gekennzeichnet sein können. Um nachts die Grenze eines Fahrstreifens vom Rand der Straße zu unterscheiden, achten Sie auf die Farbe: Weiß bedeutet, dass auf beiden Seiten noch Fahrbahn ist, Rot bedeutet ihr Ende.
Rechtsgrundlage: § 85 Abs. 4 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale