Sollen Sie in dieser Situation beim Vorbeifahren an dem Radfahrer besonders vorsichtig sein?
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JA
Erklärung
Im Video fahren Sie auf einer schmalen Straße mit Verkehr in beide Richtungen durch ein Dorf; vor Ihnen fährt auf Ihrem Fahrstreifen, in einiger Entfernung vom rechten Rand, ein Radfahrer in einer dunklen Jacke, und aus der Gegenrichtung fährt ein weißer Lieferwagen an Ihnen vorbei. Um an dem Radfahrer vorbeizufahren, müssen Sie ihn überholen, und beim Überholen verlangt das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) besondere Vorsicht und einen Abstand von mindestens 1 m. Die Antwort lautet: ja.
Das Gesetz verpflichtet, beim Überholen besonders vorsichtig zu sein und vor allem einen sicheren Abstand zum überholten Verkehrsteilnehmer zu halten; beim Überholen eines Fahrrads darf dieser Abstand nicht kleiner als 1 m sein. Besondere Vorsicht bedeutet, dass Sie aufmerksamer sind und Ihr Verhalten an die Bedingungen anpassen: Sie verringern die Geschwindigkeit, warten, bis der Lieferwagen vorbeigefahren ist, prüfen, ob der Radfahrer nicht links abbiegen will, und überholen erst dann in einem weiten Bogen, wobei Sie teilweise auf den linken Fahrstreifen fahren, wenn er frei ist.
Rechtsgrundlage: Art. 24 Abs. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)