Dürfen Sie in solch einer Situation anfahren ohne zu warten, dass der Fußgänger den Fußgängerüberweg verlässt?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto steht eine Straßenbahn vor einem Fußgängerüberweg über die Gleise; über den Überweg geht ein Mann mit einem Rucksack, und auf dem Bahnsteig daneben stehen andere Fußgänger. In einer solchen Situation dürfen Sie nicht losfahren, ohne zu warten, bis der Fußgänger den Überweg verlassen hat - die Antwort NEIN.
Der Straßenbahnfahrer muss bei der Annäherung an einen Fußgängerüberweg dem Fußgänger auf diesem Überweg Vorrang gewähren. Der Fußgänger ist auf dem Überweg, also warten Sie, bis er die Gleise überquert hat. Ein früheres Losfahren könnte ihn erschrecken oder zwingen, schneller zu gehen, und bei einer langen Straßenbahn kann ein Fußgänger, der vor ihr geht, aus dem Sichtfeld des Straßenbahnfahrers verschwinden. Sie fahren erst los, wenn Sie sicher sind, dass der Überweg vor der Straßenbahn frei ist, und beobachten die Personen auf dem Bahnsteig.
Rechtsgrundlage: Art. 26 Abs. 1a des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)