Darf man Einsatzfahrzeuge auf der Straße hinter diesem Verkehrszeichen überholen?
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JA
Erklärung
Im Video fahren Sie auf einer Straße mit Verkehr in beide Richtungen hinter einem Polizeiauto und kommen rechts am Zeichen D-43 "Ende der geschlossenen Ortschaft" vorbei; aus der Gegenrichtung kommt ein silbernes Auto. Die Frage geht davon aus, dass das Polizeiauto mit Blaulicht und Martinshorn fährt - nur dann ist es ein Einsatzfahrzeug. Das Verbot, ein solches Fahrzeug zu überholen, gilt nur in einer geschlossenen Ortschaft, deshalb dürfen Sie es hinter diesem Zeichen überholen, wenn das Manöver sicher ist. Die Antwort lautet: ja.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) definiert ein Einsatzfahrzeug als ein Fahrzeug, das gleichzeitig blaues Blinklicht und Schallsignale mit wechselndem Ton gibt, und verbietet, ein solches Fahrzeug in einer geschlossenen Ortschaft zu überholen. Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen D-43 das Verlassen der geschlossenen Ortschaft bedeutet. Außerhalb der Ortschaft überholen Sie das Polizeiauto nach den allgemeinen Regeln: Sie vergewissern sich, dass Sie Sicht und Platz haben, dass niemand Sie überholt und dass die Linie auf der Fahrbahn unterbrochen ist, und Sie halten einen sicheren Abstand. Die Vernunft rät aber eher, hinter einem Polizeiauto mit Blaulicht und Martinshorn zu bleiben - es kann plötzlich langsamer werden oder in Richtung des Einsatzortes abbiegen.
Rechtsgrundlage: Art. 24 Abs. 11 und Art. 2 Nr. 38 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 58 Abs. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale