Sind Sie in dieser Situation verpflichtet, dem entgegenkommenden Fahrzeug die Vorfahrt zu gewähren?
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JA
Erklärung
Im Video nähern Sie sich auf einer Straße mit Kopfsteinpflaster einer Kreuzung; davor steht rechts das Zeichen A-7 "Vorfahrt gewähren" mit dem Zusatzzeichen T-6c. Die dicke Linie auf dem Zusatzzeichen verläuft von der gegenüberliegenden Einmündung und biegt nach rechts ab, deshalb ist Ihre Straße untergeordnet, und aus der Gegenrichtung kommt ein Auto. Sie sind verpflichtet, ihm die Vorfahrt zu gewähren. Die Antwort lautet: ja.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen A-7 vor einer Kreuzung mit einer Vorfahrtsstraße warnt, und sein Name "Vorfahrt gewähren" sagt direkt, was Sie tun müssen. Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verlangt, die Zeichen zu befolgen, deshalb gewähren Sie den Fahrzeugführern auf dieser Straße die Vorfahrt; das Zusatzzeichen T-6c unter dem Zeichen zeigt ihren tatsächlichen Verlauf. Das Fahrzeug aus der Gegenrichtung fährt auf der Vorfahrtsstraße, deshalb gewähren Sie ihm die Vorfahrt, egal ob es abbiegt oder geradeaus fährt und egal, was Sie vorhaben. Sie werden vor der Kreuzung langsamer, halten wenn nötig an und fahren ein, wenn die Vorfahrtsstraße frei ist.
Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 5 und 7 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 5 Abs. 1 und Art. 2 Nr. 23 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)