Sie haben vor, geradeaus zu fahren. Sind Sie dazu verpflichtet, dem von rechts kommenden Fahrzeug Vorfahrt zu geben?
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JA
Erklärung
Im Video fahren Sie auf einer Vorfahrtsstraße, die mit dem Zeichen D-1 mit dem Zusatzzeichen T-6a gekennzeichnet ist, auf dem die dicke Linie nach rechts abbiegt - die Vorfahrtsstraße geht also nach rechts ab. Sie wollen geradeaus fahren, also die Vorfahrtsstraße verlassen, und von rechts kommt auf der Vorfahrtsstraße ein rotes Auto. Sie müssen ihm die Vorfahrt gewähren. Die Antwort lautet: ja.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zusatzzeichen T-6a den tatsächlichen Verlauf der Vorfahrtsstraße über die Kreuzung zeigt; das Fahrzeug, das auf dieser Straße fährt, hat Vorfahrt vor Ihnen, und außerdem kommt es von rechts. Sie bremsen vor der Kreuzung ab, lassen das rote Auto vorbei und fahren erst dann geradeaus.
Rechtsgrundlage: § 43 Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)