Haben Sie beim Abbiegen nach links an dieser Kreuzung die Vorfahrt vor dem von links kommenden Fahrzeug?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto nähern Sie sich einer Kreuzung, die mit dem Zeichen A-5 "Kreuzung" gekennzeichnet ist, und Sie wollen links abbiegen; von links, auf der Querstraße, kommt ein gelber Abschleppwagen. Beim Linksabbiegen haben Sie Vorfahrt vor ihm. Die Antwort lautet: ja.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verlangt, dem Fahrzeug von rechts die Vorfahrt zu gewähren, und beim Linksabbiegen auch dem Fahrzeug aus der Gegenrichtung; das Fahrzeug von links gewährt Ihnen die Vorfahrt, denn für dieses Fahrzeug kommen Sie von rechts. Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale legt fest, dass A-5 vor einer Kreuzung warnt, an der die Vorfahrt nicht durch Zeichen geregelt ist. Sie haben also Vorfahrt, aber beim Linksabbiegen fahren Sie direkt vor den Abschleppwagen. Deshalb vergewissern Sie sich, dass sein Fahrer Sie sieht und langsamer wird, bevor Sie in die Kreuzung einfahren.
Rechtsgrundlage: Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 5 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale