Sind Sie in dieser Situation verpflichtet, dem von links kommenden Fahrzeug die Vorfahrt zu gewähren?
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JA
Erklärung
Im Video fahren Sie auf einen Kreisverkehr mit den Zeichen A-7 "Vorfahrt gewähren" und C-12 "Kreisverkehr" zu; von links kommt im Kreisverkehr ein Lkw. Sie sind verpflichtet, ihm die Vorfahrt zu gewähren. Die Antwort lautet: ja.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen C-12 bedeutet, dass der Verkehr auf der Kreuzung um eine Insel herum in der auf dem Zeichen angezeigten Richtung verläuft, und dass C-12 zusammen mit A-7 die Vorfahrt des Fahrzeugführers bedeutet, der bereits auf der Kreuzung ist, vor dem Fahrzeugführer, der in sie einfährt. Der Lkw ist schon im Kreisverkehr und kommt von links, also genau von der Seite, von der im Kreisverkehr immer die Fahrzeuge kommen, die im Kreis fahren. Sie fahren vor der Zufahrt langsamer, schauen nach links und fahren erst hinter dem Lkw ein; dabei denken Sie daran, dass ein langes Fahrzeug mehr Platz braucht und Ihre Zufahrt streifen kann.
Rechtsgrundlage: § 36 Abs. 1 und 2 sowie § 5 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale