Dürfen Sie auf einer so gekennzeichneten Straße mit einem leichten vierrädrigen Kraftfahrzeug fahren?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie auf einer breiten Straße mit Lärmschutzwänden, und an einer Brücke (Überführung) stehen auf beiden Seiten blaue Zeichen D-9 "Autobahn". Mit einem leichten vierrädrigen Kraftfahrzeug (Quad) dürfen Sie hier nicht fahren - die Antwort NEIN.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) definiert die Autobahn als Straße, die nur für den Verkehr von Kraftfahrzeugen (pojazdy samochodowe) bestimmt ist, die auf einer ebenen, waagerechten Fahrbahn mindestens 40 km/h erreichen können, und es schließt vierrädrige Kraftfahrzeuge ausdrücklich aus dieser Gruppe aus. Ein leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug ist ein vierrädriges Kraftfahrzeug mit einer Leermasse bis 350 kg, dessen Bauart die Geschwindigkeit auf 45 km/h begrenzt. Da es ein vierrädriges Kraftfahrzeug ist, betrifft der Ausschluss es direkt, und außerdem fährt es viel langsamer als der übrige Verkehr. Auf der Autobahn fahren Autos sogar 140 km/h, und ein Geschwindigkeitsunterschied von etwa 100 km/h führt schnell zu einem Auffahrunfall. Dieselbe Regel gilt auch für ein normales vierrädriges Kraftfahrzeug, das Sie mit einem Führerschein der Klasse B1 fahren dürfen.
Rechtsgrundlage: Art. 2 Nr. 3, 42b und 42c des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 48 Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale