Erlaubt das gegebene Leuchtsignal die Weiterfahrt hinter der Ampel?
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NEIN
Erklärung
Über Ihrem Fahrstreifen hängt eine Richtungsampel, an der gleichzeitig ein roter und ein gelber Pfeil leuchten. Diese Kombination bedeutet, dass gleich Grün aufleuchtet, aber im Moment ist das Fahren über die Ampel hinaus noch verboten. Sie dürfen erst losfahren, wenn der grüne Pfeil aufleuchtet.
Für die Richtungsampel gelten dieselben Regeln wie für eine normale Ampel: Rote und gelbe Signale zusammen bedeuten das Verbot, über die Ampel hinaus zu fahren, und kündigen nur Grün an. Die Farbe entscheidet, die Form des Pfeils sagt nur, für welche Richtung das Signal gilt. Wenn eine Haltelinie aufgemalt ist, halten Sie vor ihr; wenn es keine gibt und die Ampel über der Fahrbahn hängt, halten Sie vor der Fahrbahn an, über der sie angebracht ist.
Rechtsgrundlage: § 97 Abs. 2 in Verbindung mit § 95 Abs. 1 Nr. 4 sowie § 99 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale