Erlaubt in der dargestellten Situation das Lichtsignal, das für Ihre Fahrspur gesendet wird, zu wenden?
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NEIN
Erklärung
Sie fahren auf dem äußersten linken Fahrstreifen, und über diesem Fahrstreifen hängt eine Richtungsampel mit einem grünen Pfeil nach links. Für die Fahrstreifen rechts leuchtet normales grünes Licht. Eine Richtungsampel erlaubt das Fahren nur in die Richtung, die der Pfeil zeigt, und ein Pfeil nach links bedeutet nur Linksabbiegen. Wenden ist nicht diese Richtung, deshalb erlaubt Ihr Signal das Wenden nicht.
Die Vorschrift besagt, dass die Signale der Richtungsampel S-3 für Fahrzeugführer gelten, die in die vom Pfeil angezeigten Richtungen fahren. An einer solchen Ampel darf man erst dann wenden, wenn der Pfeil das Wenden anzeigt. Das bestätigt auch die Regel für Pfeile auf der Fahrbahn: Ein Pfeil nach links auf dem äußersten linken Fahrstreifen erlaubt normalerweise auch das Wenden, aber nicht dann, wenn der Verkehr durch eine Richtungsampel S-3 geregelt wird - und genau so ist es hier.
Rechtsgrundlage: § 97 Abs. 1 sowie § 87 Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale