Soll man in der Situation vor der Ampel anhalten?
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NEIN
Erklärung
Im Video fahren Sie in der Stadt auf eine Kreuzung unter einer Brücke (Überführung) zu. Die Ampeln über der Fahrbahn und daneben zeigen grünes Licht, vor Ihnen fährt ein schwarzes Auto über die Kreuzung, und rechts steht das Zeichen D-1, darunter D-6b "Fußgängerüberweg und Radfahrerfurt". Am Überweg steht ein Fußgänger auf dem Gehweg. Sie sollten nicht vor der Ampel anhalten. Die Antwort lautet: nein.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das grüne Signal der Ampel S-1 die Erlaubnis bedeutet, hinter die Ampel zu fahren. Es erlaubt die Einfahrt nur dann nicht, wenn die Fahrt des Fahrzeugs es Fußgängern oder Radfahrern erschweren würde, die Fahrbahn zu verlassen, oder wenn man wegen der Verkehrslage die Kreuzung nicht vor dem Ende des grünen Signals verlassen könnte. Keine dieser Situationen liegt hier vor: Der Fußgänger steht auf dem Gehweg und betritt den Überweg nicht, und hinter der Kreuzung ist Platz, also fahren Sie ohne Anhalten durch. Ohne Grund bei Grün anzuhalten wäre ein Fehler, weil der Fahrer hinter Ihnen das nicht erwartet. Bei einer funktionierenden Ampel entscheiden die Signale über die Einfahrt, nicht das Zeichen D-1. Beim Einfahren beobachten Sie den Fußgängerüberweg und die Fahrzeuge auf der Kreuzung und halten Abstand zum schwarzen Auto vor Ihnen.
Rechtsgrundlage: § 95 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 5 Abs. 3 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)