Łatweprawko
Frage Nr. 4592 1 Pkt. Fachfrage B

Welche der genannten Pannen verhindern die PKW-Nutzung im Straßenverkehr?

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Richtige Antwort

C. Ausgefallenes Bremslicht "Stopp".

Erklärung

Die Nutzung eines Pkw im Straßenverkehr ist nicht möglich, wenn das Bremslicht "stop" nicht funktioniert - Antwort C. Parksensoren (A) und Klimaanlage (B) sind Zusatzausstattung; wenn sie fehlen oder ausgefallen sind, hat das keinen Einfluss auf die Zulassung des Autos zum Verkehr.

Die Verordnung über die technischen Bedingungen der Fahrzeuge verlangt, dass ein Kraftfahrzeug mit Bremslichtern ausgestattet ist, und das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) schreibt vor, dass ein Fahrzeug so ausgestattet und in einem solchen Zustand gehalten wird, dass seine Nutzung die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet. Das Bremslicht ist das einzige Signal für den Fahrer hinter Ihnen, dass Sie langsamer werden; ohne Bremslicht endet ein Bremsen auf der Straße mit einem Auffahrunfall. Ein Polizeibeamter kann wegen defekter Bremslichter den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung) einbehalten. Vor der Fahrt prüfen Sie die Bremslichter im Spiegelbild in einer Scheibe oder bitten jemanden, sich hinter das Auto zu stellen.

Rechtsgrundlage: Art. 66 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 12 Abs. 1 Nr. 4 der Verordnung über die technischen Bedingungen der Fahrzeuge und den Umfang ihrer notwendigen Ausrüstung

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