Soll man vor dem Verlassen der Straßenbahn diese vor einer möglichen Inbetriebnahme durch eine unbefugte Person absichern?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto geht der Straßenbahnfahrer von einer Straßenbahn weg, die auf einem verschneiten Gleis steht. Bevor Sie sich von der Straßenbahn entfernen, müssen Sie sie gegen die Inbetriebnahme durch eine unbefugte Person sichern - die Antwort JA.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet den Fahrzeugführer, das Fahrzeug beim Parken gegen die Inbetriebnahme durch eine unbefugte Person zu sichern. Der Straßenbahnfahrer schaltet also die Steuerung aus, schließt die Kabine ab und sichert die Straßenbahn nach der Dienstanweisung, wobei er auch die Feststellbremse anzieht. Wenn eine Person ohne Berechtigung die Straßenbahn in Betrieb nimmt, könnte das einen Unfall mit vielen Beteiligten verursachen. Den Schlüssel oder den Fahrtrichtungsschalter ziehen Sie ab und nehmen ihn mit, und die Kabine schließen Sie ab. Eine Straßenbahn, die ohne Sicherung zurückgelassen wird, ist eine riesige Gefahr für alle.
Rechtsgrundlage: Art. 46 Abs. 5 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)