Łatweprawko
Frage Nr. 4396 1 Pkt. Grundfrage BCC1DD1

Darf man in der dargestellten Situation statt Abblendlicht Tagfahrlicht benutzen?

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Richtige Antwort

JA

Erklärung

Im Video fahren Sie am Tag bei guter Sicht auf einer breiten Straße mit zwei Fahrstreifen in Ihrer Richtung, neben einem Gehweg, auf dem Fußgänger gehen und ein Radfahrer fährt. Unter solchen Bedingungen dürfen Sie statt des Abblendlichts das Tagfahrlicht benutzen. Die Antwort lautet: ja.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verlangt, während der Fahrt bei normalen Sichtverhältnissen das Abblendlicht zu benutzen, erlaubt aber in der Zeit vom Morgengrauen bis zur Abenddämmerung, bei normalen Sichtverhältnissen, stattdessen das Tagfahrlicht. Das Tagfahrlicht ist an einem sonnigen Tag für andere gut sichtbar und verbraucht weniger Energie, aber es beleuchtet die Straße nicht - deshalb reicht es nur bei guter Sicht. Denken Sie aber daran, dass es bei den meisten Autos die Rückleuchten nicht einschaltet - wenn es zu regnen beginnt oder trüb wird, schalten Sie auf Abblendlicht um.

Rechtsgrundlage: Art. 51 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

Themen: Beleuchtung
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