Darfst du in dieser Situation links abbiegen?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto stehen Sie vor einem Fußgängerüberweg an einer Kreuzung, an der ein Polizeibeamter den Verkehr regelt; er steht mit dem Gesicht zu Ihnen, mit einem Arm waagerecht zur Seite ausgestreckt. In dieser Situation dürfen Sie nicht links abbiegen und auch in keine andere Richtung fahren. Die Antwort lautet: nein.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass die Haltung, bei der die Person, die den Verkehr regelt, mit dem Gesicht oder dem Rücken zu den herankommenden Fahrzeugen steht, ein Verbot der Einfahrt in die Kreuzung bedeutet, und ein waagerecht ausgestreckter Arm quer zur Fahrtrichtung der herankommenden Fahrzeuge bedeutet ebenfalls ein solches Verbot. Nach dem Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) gehen die Anweisungen der Person, die den Verkehr regelt, den Lichtzeichen und den Verkehrszeichen vor. Wenn Sie den Polizeibeamten mit dem Gesicht zu sich sehen, halten Sie vor dem Fußgängerüberweg an und warten, bis er sich seitlich zu Ihnen dreht.
Rechtsgrundlage: § 108 Abs. 3 und 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 5 Abs. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)