Łatweprawko
Frage Nr. 4379 1 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1CC1DD1T
Bild zur Frage: Bestätigt die auf der Fahrbahn befindliche Aufschrift "STOPP" die Kennzeichnung der Einfahrt in eine Kreuzung mit dem senkrechten Zeichen "Stopp"?

Bestätigt die auf der Fahrbahn befindliche Aufschrift "STOPP" die Kennzeichnung der Einfahrt in eine Kreuzung mit dem senkrechten Zeichen "Stopp"?

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Richtige Antwort

JA

Erklärung

Auf dem Foto fahren Sie auf einer Anschlussrampe auf eine Vorfahrtsstraße zu, auf der ein dunkles Auto fährt, und auf Ihrem Fahrstreifen ist die Aufschrift "STOP" aufgemalt - die Fahrbahnmarkierung P-16. Diese Aufschrift bestätigt, dass die Zufahrt zur Kreuzung mit dem Verkehrszeichen B-20 STOP gekennzeichnet ist. Die Antwort lautet: ja.

Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass die Markierungen P-15 "Dreieck" (Vorfahrt-gewähren-Markierung) und P-16 "Aufschrift STOP" die Kennzeichnung der Zufahrt zur Kreuzung mit den Zeichen A-7 beziehungsweise B-20 bestätigen. Das Zeichen B-20 verbietet, ohne Anhalten vor der Vorfahrtsstraße in die Kreuzung einzufahren, und verpflichtet, den Fahrzeugen auf dieser Straße die Vorfahrt zu gewähren. Die Aufschrift auf der Fahrbahn ist eine zusätzliche Erinnerung, falls ein Lkw oder Äste das Verkehrszeichen verdecken. Sie halten vor der Linie vollständig an, prüfen die Straße in beide Richtungen und fahren ein, wenn sie frei ist.

Rechtsgrundlage: § 89 Abs. 4 und § 21 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale

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