Haben Sie in der dargestellten Situation die Vorfahrt vor dem von links kommenden Fahrzeug?
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NEIN
Erklärung
Im Video fahren Sie auf einen Kreisverkehr zu, der mit den Zeichen A-7 "Vorfahrt gewähren" und C-12 "Kreisverkehr" gekennzeichnet ist; davor liegt ein Fußgängerüberweg, und von links fährt im Kreisverkehr ein dunkles Auto. Sie haben vor ihm keine Vorfahrt - Sie müssen die Vorfahrt gewähren. Die Antwort lautet: nein.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen C-12 zusammen mit dem Zeichen A-7 bedeutet: Der Fahrzeugführer auf der Kreuzung hat Vorfahrt vor dem Fahrzeugführer, der in diese Kreuzung einfährt. In einem Kreisverkehr mit solchen Zeichen fährt das Fahrzeug im Kreisverkehr immer zuerst, und wer einfährt, wartet, egal von welcher Seite er kommt. Sie werden vor der Zufahrt langsamer, schauen nach links und fahren erst ein, wenn sich niemand nähert oder wenn das Auto im Kreisverkehr schon an Ihnen vorbeigefahren ist.
Rechtsgrundlage: § 36 Abs. 1 und 2 sowie § 5 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)