Hat man beim Einfahren auf diesen Kreisverkehr Vorfahrt gegenüber den bereits auf dieser Kreuzung befindlichen Verkehrsteilnehmern?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie auf dem rechten Fahrstreifen, neben Ihnen auf dem linken Fahrstreifen fährt ein silbernes Auto, und Sie nähern sich einem Kreisverkehr; links und rechts stehen die Zeichen A-7 "Vorfahrt gewähren" über den Zeichen C-12 "Kreisverkehr", und weiter eine blaue Tafel, die die Richtung für Lkw zeigt. Wenn Sie in diesen Kreisverkehr einfahren, haben Sie keine Vorfahrt vor den Verkehrsteilnehmern, die sich schon darin befinden. Die Antwort lautet: nein.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen C-12 bedeutet, dass der Verkehr auf der Kreuzung um eine Insel oder einen Platz in der Richtung verläuft, die das Zeichen zeigt. Das Zeichen C-12 zusammen mit dem Zeichen A-7 bedeutet, dass der Fahrer, der sich bereits auf der Kreuzung befindet, Vorfahrt vor dem Fahrer hat, der in diese Kreuzung einfährt. Die Zeichen stehen auf beiden Seiten der Zufahrt, damit der Fahrer auf jedem Fahrstreifen sie sieht. Die Fahrzeuge im Kreisverkehr kommen von links, deshalb schauen Sie vor der Einfahrt nach links, passen die Geschwindigkeit an und fahren in eine Lücke ein, bei der niemand bremsen muss; im Kreisverkehr fahren Sie ohne Blinker, und den rechten Blinker schalten Sie vor der gewählten Ausfahrt ein.
Rechtsgrundlage: § 36 Abs. 1 und 2 sowie § 5 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale