Dürfen Sie an dieser Stelle wenden?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie durch einen beleuchteten Tunnel mit drei Fahrstreifen in Ihrer Richtung. An dieser Stelle dürfen Sie nicht wenden. Die Antwort lautet: nein.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet das Wenden in einem Tunnel, auf einer Brücke, auf einer Überführung oder auf einer Einbahnstraße, außerdem auf der Autobahn und, außerhalb von Kreuzungen und dafür vorgesehenen Stellen, auf der Schnellstraße. Im Tunnel ist die Fahrbahn schmal, und beim Wenden muss man quer zu den Fahrstreifen anhalten - bei eingeschränkter Sicht und ohne Möglichkeit zum Umfahren droht dann ein Zusammenstoß. Wenn Sie sich verfahren haben, fahren Sie bis zum Ende durch den Tunnel und wenden an der nächsten Kreuzung oder an einer dafür vorgesehenen Stelle.
Rechtsgrundlage: Art. 22 Abs. 6 Nr. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)