Wirst du in der abgebildeten Situation vor einem Bahnübergang gewarnt, der mit Schranken bzw. mit Halbschranken ausgestattet ist?
Richtige Antwort zeigen
Richtige Antwort
JA
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie auf einer Straße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft; rechts steht das Zeichen A-9 "Bahnübergang mit Schranken" mit dem Symbol eines Zauns, und darunter die Bake G-1a mit drei roten Streifen; weiter vorne sieht man das Zeichen B-33 "70". Sie werden vor der Annäherung an einen Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken gewarnt. Die Antwort lautet: ja.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen A-9 vor einem Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken warnt und das Zeichen A-10 mit dem Symbol einer Lokomotive vor einem Bahnübergang ohne Schranken. Die Baken mit drei, zwei und einem Streifen zählen die Entfernung bis zum Bahnübergang herunter. Schranken befreien nicht von der Vorsicht: Sie fahren langsamer, beobachten die Ampel und die Schranken und fahren nicht auf den Bahnübergang, wenn sich die Schranken zu senken beginnen.
Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 1 und 2 sowie § 78 Abs. 1 und 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale