Wann soll der Straßenbahnführer die Geschwindigkeit an die Straßenbedingungen anpassen?
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A. immer
Erklärung
Die Frage betrifft die Pflicht, die Geschwindigkeit der Straßenbahn an die Bedingungen auf der Straße anzupassen. Der Straßenbahnfahrer hat diese Pflicht immer - Antwort A.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet jeden Fahrzeugführer, mit einer Geschwindigkeit zu fahren, bei der er das Fahrzeug beherrscht, und dabei die Bedingungen zu berücksichtigen, unter denen der Verkehr stattfindet - insbesondere die Geländeform, den Zustand und die Sichtbarkeit der Straße, den Zustand und die Ladung des Fahrzeugs, das Wetter und die Verkehrsdichte. Die Straßenbahn ist ein Fahrzeug, deshalb gilt die Vorschrift auch für den Straßenbahnfahrer. Die Pflicht ist nicht auf die Umgebung von Fußgängerüberwegen beschränkt (Antwort C), und man kann sie nicht übergehen (Antwort B). Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf einem Zeichen ist die Obergrenze und nicht die Geschwindigkeit, mit der man immer fahren darf.
Rechtsgrundlage: Art. 19 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); Art. 2 Nr. 82 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)