Łatweprawko
Frage Nr. 8220 2 Pkt. Grundfrage B

Soll man bei der Festlegung des sicheren Abstands zu geparkten Fahrzeugen die Möglichkeit in Kauf nehmen, dass sich die Tür von einem der Fahrzeuge öffnen?

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Richtige Antwort

JA

Erklärung

Im Video fahren Sie in einer Wohnsiedlung auf einer Straße, auf der auf beiden Seiten Autos geparkt sind, und aus der Gegenrichtung kommt ein Motorradfahrer. Wenn Sie einen sicheren Abstand zu geparkten Fahrzeugen festlegen, sollten Sie damit rechnen, dass sich in einem von ihnen plötzlich die Tür öffnen kann. Die Antwort lautet: ja.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet den Fahrer, beim Vorbeifahren an einem stehenden Fahrzeug oder Hindernis (Umfahren) einen sicheren Abstand zu dem Fahrzeug, Verkehrsteilnehmer oder Hindernis zu halten und, wenn nötig, die Geschwindigkeit zu verringern. Außerdem gilt der Grundsatz des eingeschränkten Vertrauens: Sie dürfen annehmen, dass andere die Vorschriften einhalten, es sei denn, die Umstände zeigen, dass sie sich anders verhalten könnten. Die weit geöffnete Tür eines Pkw ragt etwa einen Meter in die Fahrbahn, und ein Fahrer oder Beifahrer, der gerade geparkt hat, öffnet sie oft, ohne in den Spiegel zu schauen. Deshalb fahren Sie an einer Reihe geparkter Autos mit einem Abstand von mindestens einer Türbreite vorbei, achten darauf, ob jemand im Auto sitzt und ob Bremslichter oder Rückfahrscheinwerfer leuchten, und denken daran, dass für den Motorradfahrer aus der Gegenrichtung zwischen den geparkten Autos eine offene Tür noch gefährlicher ist als für Sie.

Rechtsgrundlage: Art. 23 Abs. 1 Nr. 2 und Art. 4 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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