Sollen Sie beim Rechtsabbiegen die Vorfahrt den von der gleichen Richtung kommenden, geradeaus fahrenden Fahrzeugen gewähren?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto fahren wir mit der Straßenbahn auf dem Gleisbereich in Richtung Kreuzung; rechts ist ein Fahrstreifen für Autos, und am rechten Rand stehen das Zeichen D-1 "Vorfahrtsstraße" und die Tafel "Koniec objazdu" (Ende der Umleitung). Wenn Sie nach rechts abbiegen, sind Sie nicht verpflichtet, den Fahrzeugen, die aus derselben Richtung kommen und geradeaus fahren, die Vorfahrt zu gewähren - die Antwort NEIN.
Ein Schienenfahrzeug hat Vorfahrt vor anderen Fahrzeugen, egal von welcher Seite es kommt - diese Regel gilt auch, wenn sich Fahrtrichtungen außerhalb einer Kreuzung kreuzen. Die Autos, die neben der Straßenbahn geradeaus fahren, müssen also die Straßenbahn durchlassen, die über ihren Fahrstreifen nach rechts abbiegt. Eine Ausnahme ist eine Kreuzung, die mit dem Zeichen AT-5 "Konfliktverkehr" (ruch kolizyjny) gekennzeichnet ist; dort gewährt der abbiegende Straßenbahnfahrer den Geradeausfahrenden die Vorfahrt. Sie schalten rechtzeitig den Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) ein und beobachten die Autos, denn die Fahrer rechnen nicht immer damit.
Rechtsgrundlage: Art. 25 Abs. 2 und 3 sowie Art. 22 Abs. 5 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 79 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale