Soll man an einer folgendermaßen ausgeschilderten Stelle darauf gefasst sein, dass auf dem Übergang ein Radfahrer erscheint?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto fährt eine Straßenbahn auf einen Überweg über die Gleise unter einer Brücke (Überführung) zu; am Gleis steht das Zeichen D-6b "Fußgängerüberweg und Radfahrerfurt", und daneben gehen Fußgänger. An einer so gekennzeichneten Stelle sind Sie verpflichtet, damit zu rechnen, dass auf der Radfahrerfurt eine Person mit dem Fahrrad auftaucht - die Antwort JA.
Das Zeichen D-6b bedeutet einen Fußgängerüberweg und eine Radfahrerfurt, die nebeneinander liegen. Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet den Fahrzeugführer, bei der Annäherung an eine Radfahrerfurt besonders vorsichtig zu sein und einem Radfahrer, der sich auf der Furt befindet, die Vorfahrt zu gewähren - diese Pflicht gilt auch für den Straßenbahnfahrer. Radfahrer fahren schneller als Fußgänger und können plötzlich auf der Furt auftauchen, hinter Fußgängern oder hinter den Pfeilern der Brücke hervor. Deshalb verringern Sie die Geschwindigkeit und beobachten die Zufahrten zur Furt.
Rechtsgrundlage: Art. 27 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 47 Abs. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale